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Übernahme der Kita-Beiträge Wollen Sie einen Antrag stellen, finden Sie die Anträge hier: Hier können Sie den Zuschuss-Antrag herunterladen (als pdf). Hier können Sie die Mietbescheinigung herunterladen (als pdf). Hier können Sie das Formular zur Abtretung Kita-Beitrag herunterladen . Damit zahlt das Jugendamt den Beitrag direkt an uns. Hier können Sie das Formular Kita-Bescheinigung herunterladen . Sie können den Antrag direkt beim Jugendamt stellen. In diesem Fall müssen Sie aber beim Postillion e.V. ab dem ersten Monat den Kita-Beitrag vorfinanzieren. Sie können den vollständig ausgefüllten Antrag jedoch auch beim Postillion e.V. samt Abtretungserklärung einreichen. Wir übernehmen die Vorprüfung und reichen ihn an das Landratsamt weiter. In diesem Fall müssen Sie keinen Beitrag vorstrecken. Ansprechperson: Kirsten Müller, Telefon (06220) 52171-16, E-Mail: kirsten.mueller@postillion.org Teilübernahme der Essenskosten Für Kinder unter 15 Jahren, die nicht mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfgemeinschaft leben, werden die Kosten für die Inanspruchnahme von Bildung und Teilhabe durch das Sozialamt übernommen, wenn diese hilfebedürftig im Sinne des 12. Buches des Sozialgesetzbuches sind. Weiterhin haben auch Eltern für ein Kind Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld haben, das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für dieses Kind Kinderzuschlag beziehen oder wenn bei Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind mit Kindergeldbezug zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind. Hier können Sie den Antrag herunterladen. Häufig gestellte Fragen (FAQ) Besonderheiten bei den BeiträgenDie Beiträge für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sind immer inklusive Essen, außer es ist ein gesonderter Hinweis vorhanden. Beim Essen in den Tageseinrichtungen sind ein Mittagessen und ein Imbiss inbegriffen. Bei den Kinderkrippen müssen die Windeln extra gestellt werden. Grundsätzlich muss der Beitrag auch dann gezahlt werden, wenn Ihr Kind krank ist, da unser Personal immer anwesend sein muss. Bei Kuren und Krankheiten länger als drei Wochen, erheben wir allerdings nur das halbe Monatsentgelt. Bitte sprechen Sie hier die Einrichtung an. Essenspreisberechnung in Kindertageseinrichtungen Der Essenspreis wird bei uns anhand des Preises des Caterers zuzüglich Imbiss- und Getränkekosten berechnet. Wir gehen davon aus, dass ein Kind an einigen Tagen im Jahr aufgrund von Krankheit oder Urlaub fehlt und berechnen daher einen durchschnittlichen monatlichen Essenspreis. Dadurch ergibt sich natürlich ein Nachteil für Kinder, die häufig fehlen. Der Verwaltungsaufwand wäre jedoch enorm, wenn wir ein Essensgeld nach tatsächlicher Anwesenheit verlangen würden, da dies dann einzeln jeden Monat für jedes Kind berechnet werden müsste. Dies würde unterm Strich mehr kosten, da zusätzliche Verwaltungskosten entstehen würden. Wir haben uns daher für dieses pauschalierte Modell entschieden. Gebucht werden bei uns die Einnahmen aus dem Essen, abgezogen werden davon die Ausgaben, die wir für das Essen haben. Ist die Differenz am Ende des Jahres positiv wird der Essenspreis gesenkt. Ist die Differenz negativ wird der Essenpreis in der Einrichtung erhöht. Wann bekomme ich eine Zusage auf einen Kita-Platz? Jeder freie Platz wird 6 Monate im Voraus neu belegt. Die heißt allerdings nicht automatisch, dass Sie 6 Monate bevor Sie einen Platz in einer Einrichtung benötigen auch definitiv eine Zu- oder Absage erhalten. Ihr Kind bleibt solange bei uns auf der Warteliste, bis entweder ein Platz vorhanden ist, oder Sie uns absagen, weil Sie in einer anderen Einrichtungen einen Platz bekommen haben. Es ist für unsere Planung natürlich sehr hilfreich, wenn Sie uns über jede Änderung informieren, zum Beispiel wenn Sie einen Platz in einer anderen Einrichtung haben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nicht nach Eingang, sondern nach Kriterien, die Sie in Kita-On auch aufgelistet vorfinden. Sie wollen eine Einrichtung besichtigen? Wenn Sie Ihr Kind in eine unserer Einrichtungen geben wollen, haben Sie sicherlich Interesse daran, die Einrichtung zuvor zu besichtigen, bzw. die Mitarbeiter/innen kennen zu lernen. Dies ist natürlich grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies im allgemeinen Betrieb kaum möglich ist, da die Mitarbeiter/innen natürlich für die Kinder da sind. Daher wäre es sinnvoll, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Manche Einrichtungen bündeln auch die Termine und veranstalten einen gemeinsamen Termin. Un Betreuung von einzelnen Tagen In den Einrichtungen, in denen tageweise Betreuung möglich ist, taucht immer mal wieder die Frage auf, ob es möglich ist, kurzfristig einen zusätzlichen Tag einmalig zu buchen. Dies ist generell dann möglich, wenn an diesem Tag noch ein Platz frei ist. Sprich, es dürfen nicht mehr als 10 Kinder pro Gruppe in den Krippen und 20 Kinder im Kindergarten und 25 im Hort sein. Wenn dies gegeben ist, können wir auch kurzfristig kostenfrei einmal im Jahr ein Kind zusätzlich aufnehmen. Bitte wenden Sie sich hier an die jeweilige Einrichtungsleitung. Wenn Sie jedoch regelmäßiger zusätzliche Tage buchen wollen, können wir dies kurzfristig realisieren, wenn ein Platz vorhanden ist. Sie müssten jedoch dann den Elternbeitrag anteilig zahlen. Diese Möglichkeiten sind jedoch nur kurzfristig möglich. Längerfristig ist dies leider nicht zu realisieren, da wir die Plätze freihalten müssen für Kinder die durchgängig buchen. Steuerbescheinigung für Betreuungskosten Die Betreuungskosten für Krippe, Kindergarten und Hort sind in der Regel steuerlich absetzbar. Sie erhalten daher monatlich von uns eine Rechnung. Bitte bewahren Sie diese Rechnung gut auf, da Sie als Vorlage für die Steuererklärung dient. Eine Bescheinigung für das ganze Jahr wird von uns nicht ausgestellt. Entwicklung der Beiträge in den Kindertagesstätten Die derzeitigen Beiträge in den Kindertagesstätten sind stabil bis 31.12.2012, mit einer Ausnahme: Wir erhöhen zum 01.09.2012 in einigen Krippen die Beiträge für die tageweise Betreuung um 10%. Die Eltern, die ihre Kinder fünf Tage pro Woche angemeldet haben, betrifft dies nicht. Die nächste Erhöhung wird ziemlich sicher zum 01.01.2013 erfolgen. Wir werden dann die tarifliche Erhöhung umsetzen müssen. Dies betrifft alle Kindertageseinrichtungen. Ab dem 01.01.2014 wird es in den Kinderkrippen in Baden-Württemberg eine komplette Neufinanzierung geben. Das Land wird künftig in die Finanzierung prozentual einsteigen. Welche Auswirkungen dies auf die Krippenbeiträge hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. | |||||||||||||||||